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Wir entwickeln individuelle Softwarelösungen, welche auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
IT-Support
Wir helfen Ihnen gern bei Computerproblemen weiter.
Über uns
INFORMATIONEN ZUR E-RECHNUNG
Ab dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht. Laut der EU Vorgabe: „Norm EN 16931-1“ müssen diese versendet und empfangen werden können. Aber was bedeutet dies im Detail.
- Ab dem 01.01.2025 muss ein Unternehmen in der Lage seine E-Rechnungen empfangen zu können. Dafür muss eine extra E-Mail Adresse für Rechnungen eingerichtet sein.
- Ab dem 01.01.2027 muss ein Unternehmen E-Rechnungen auch versenden können, wenn der Jahresumsatz > 800 TEUR ist.
- Ab dem 01.01.2028 muss ein Unternehmen E-Rechnungen auch versenden können, wenn der Jahresumsatz < 800 TEUR ist.
Die Dokumentation aller Änderungen der E-Rechnungen (revisionssicher) ist erforderlich und diesen müssen bis 10 Jahre in die Vergangenheit abrufbar sein können. Übertragungsmedien der E-Rechung können sein:
- über eine Schnittstelle
- zentraler Speicherort des Konzerns
- Download über ein Internetportal
Ausnahmen sind Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro), welche weiterhin als „sonstige Rechnungen" übermittelt werden (Fahrausweise, etc.) oder auch welche die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG Rechnungen steuerfrei sind.
IT-Service Rodeberg - Christoph Hübner bietet die Software "Daily Business Management System – DBMS" an, welche E-Rechnungen lesen, verarbeiten und neben Kunden- und Lieferantendaten verwalten kann. Dies fungiert dann als eine Art Customer-Relationship-Management (CRM) System. Sprechen Sie uns gern darauf an.
Quellen:
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